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Hundeleinenpflicht im Saarland: Regeln und Verantwortung für sichere Spaziergänge

Im Saarland gelten klare Vorschriften bezüglich der Leinenpflicht für Hunde. Grundsätzlich müssen Hunde außerhalb von eingezäunten Grundflächen an der Leine geführt werden. Das bedeutet, dass Hunde außerhalb des eigenen Grundstücks, des eigenen Hauses oder einer anderen eingezäunten Fläche angeleint sein müssen.


Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel. Diese Ausnahmen umfassen:

  1. Hunde im Wald: Hunde, die auf Wegen im Wald geführt werden, sind von der Leinenpflicht befreit, vorausgesetzt, sie stellen keine Gefahr für andere Personen oder Tiere dar, das heißt Hunde müssen in jeglicher Situation abrufbar sein. Während der Brut- und Setzzeit vom 01. März bis 30. Juni  dürfen nach § 33 des Jagdgesetzes nur Hunde, die zuverlässig im Bereich der Wege bleiben, unangeleint geführt werden.
  2. Hunde auf Wiesen und Weiden: Auf Wiesen oder Weiden dürfen Hunde ohne Leine herumlaufen, solange sie keine Gefahr für andere Menschen oder Tiere darstellen. Dennoch gibt es auch im Saarland lokale Besonderheiten oder spezifische Regelungen, die zu beachten sind, insbesondere in Naturschutzgebieten oder auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, wo besondere Vorschriften zur Leinenpflicht bestehen können.
  3. Hunde im Dienst: Hunde, die zur Jagd oder zum Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen geführt werden, sind von der Leinenpflicht ausgenommen.
  4. Hunde von Menschen mit Behinderungen: Menschen mit Behinderungen, die Hunde führen, genießen ebenfalls eine Befreiung von der Leinenpflicht.

Warum ist die Leinenpflicht so wichtig? Sie dient dem Schutz von Menschen, Tieren und Sachen. Unkontrollierte Hunde können andere Personen oder Tiere gefährden, sei es durch unerwartete Aggression oder spielerische Überaktivität. Darüber hinaus könnten sie Schäden an Hausrat oder Eigentum verursachen, was vermieden werden sollte.


Verstöße gegen die Leinenpflicht können rechtliche Konsequenzen haben, da sie mit Geldbußen geahndet werden können. Die Höhe der Strafe variiert je nach Kommune und Schwere des Verstoßes, und kann in einigen Fällen bis zu 500 Euro betragen. Diese Geldstrafen sollen als Abschreckung dienen und die Einhaltung der Vorschriften gewährleisten

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass in einigen Gemeinden des Saarlandes zusätzliche Regelungen zur Leinenpflicht gelten können. Beispielsweise gibt es in der Landeshauptstadt Saarbrücken eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde in öffentlichen Anlagen und auf der Straße. Daher sollten Hundehalter sich vor dem Gassigehen in ihrer jeweiligen Gemeinde über die geltenden Bestimmungen informieren.


Um ein sicheres und konfliktfreies Gassigehen mit deinem Hund zu gewährleisten, hier einige Tipps:

  • Führe deinen Hund immer an der Leine, wenn du dich außerhalb eines eingezäunten Bereichs befindest.

  • Achte auf andere Personen und Tiere, und lasse deinen Hund nicht frei laufen, wenn diese sich in der Nähe befinden.

  • Leine deinen Hund ab, wenn du dich in einem abgelegenen Bereich befindest, in dem keine anderen Personen oder Tiere unterwegs sind.

  • Beseitige den Hundekot deines Tieres unverzüglich und vollständig. Dies ist nicht nur eine Höflichkeitsregel, sondern auch eine gesetzliche Verpflichtung, die zur Sauberkeit und Hygiene in öffentlichen Bereichen beiträgt.

Durch einen verantwortungsvollen Umgang mit Hunden können Hundehalter dazu beitragen, Unfälle, Konflikte und unangenehme Situationen zu vermeiden und die Sicherheit aller Bürger zu gewährleisten. Beachte daher die geltenden Bestimmungen und respektiere die Bedürfnisse deiner Vierbeiner und deiner Mitmenschen.

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